Wenn Sie weniger als 8 Personen sind, die am Erste Hilfe Kurs für Betriebe teilnehmen möchten, können Sie sich gerne gemeinsam mit einem Partnerunternehmen anmelden oder uns direkt kontaktieren.
*Ich biete Erste Hilfe Kurse an, die sich individuell auf Ihre betrieblichen Anforderungen abstimmen lassen- ob an einem Tag oder auf zwei halbe Tage verteilt. Wir finden gemeinsam die optimale Lösung, auch bei den Kurszeiten, damit Ihr Betriebsablauf nicht gestört wird.
Erste Hilfe Kurs für Betriebe wurde speziell für betriebliche Ersthelfer konzipiert. Im Gegensatz zu den „öffentlichen Erste Hilfe Kursen“ können diese Lehrgänge über einen Unfallversicherungsträger abgerechnet werden. Falls Sie Selbstzahler sind, können Sie ebenfalls problemlos teilnehmen. Selbstzahlerplätze sich flexibel, und ich kombiniere diese bei Bedarf mit anderen Gruppen, sofern alle Teilnehmer einverstanden sind.
Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme nur nach vorheriger Anmeldung und Zahlung möglich ist. Die Kursgebühr kann entweder bar, per EC-Karte zu Kursbeginn oder über das Formular Ihres Unfallversicherungsträgers (bei Firmenanmeldungen) beglichen werden.
Zertifizierung
Wir sind durch alle Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger (BG und UVT) ermächtigt, die Erste-Hilfe-Ausbildungen für betriebliche Ersthelfer durchzuführen und können die Kursgebühren direkt mit der BG bzw. UVT abrechnen. Damit wir mit der BG bzw. der Unfallkasse abrechnen können, benötigen wir von Ihnen das im Voraus ausgefüllte Anmeldeformular zur Ausbildung für betriebliche Ersthelfer (Original).
DGUV-Vorschrift 1 (Paragraf 26) heißt es, dass für die Erste-Hilfe-Leistung betriebliche Ersthelfer mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen müssen:
Bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer.
2 Ersthelfer bei mehr als 20 anwesenden Versicherten:
Wenn Sie als Unternehmer einen oder mehrere Ihrer Mitarbeiter zum betrieblichen Ersthelfer ausbilden lassen wollen, sind Sie bei uns an der richtigen Adresse. Erste Hilfe Kurs für Betriebe bei Jana Galle ist durch alle Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger ermächtigt, die Erste Hilfe Ausbildungen für betriebliche Ersthelfer durchzuführen.
Teilnehmer/in
Teilnehmer/in
Teilnahmegebühr können wir mit Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger direkt abrechnen. Damit fallen für Ihr Unternehmen keine Kursgebühren an (nur die Anfahrts- und Aufbaukosten). Weitere Informationen bei dguv.de
Lesen Sie die Bewertungen unserer Kursteilnehmer und teilen Sie gerne Ihre Erfahrungen mit uns.